Campingplatzordnung

Bei der Ankunft sind alle Gäste verpflichtet, ihre Ausweispapiere dem Büro vorzulegen. Dies entspricht den spezifischen gesetzlichen Anforderungen.

Es ist verboten: die Pflanzen zu beschädigen oder heißes Wasser zu gießen, Gruben oder Löcher zu bauen, Feuer zu entzünden, mit Holz oder Kohle grillen, ein Nachtbad zu nehmen, die den Gästen zur Verfügung gestellten Geräte und Dienstleistungen zu manipulieren, den Müll außerhalb der entsprechenden Behälter zu lassen, Geschirr und Bettwäsche außerhalb der entsprechenden Einrichtungen zu spüren, Mit Fahrrädern und Motorrädern auf dem Campingplatz fahren.

Wir bitten unsere Gäste:

• die Ruhezeiten zu respektieren, von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00, während die Ruhezeit ist total verboten Auto, Moto, und Fahrrad fahren.

• auf die Kinder während ihres gesamten Aufenthalts aufpassen, die Direktion lehnt jede Verantwortung in dieser Hinsicht ab.

Wir erinnern Sie auch daran, dass Hunde, wenn sie zuvor von der Direktion akzeptiert wurden, immer an der Leine geführt werden müssen und nach italienischem Recht nicht an den Strand gelangen dürfen.

Besucher unserer Gäste dürfen den Campingplatz nicht betreten, es sei denn, sie sind von der Direktion dazu autorisiert. Sie müssen ihre Dokumente abgeben. Die Tagesbesucher die länger als eine Stunde auf dem Campingplatz bleiben, werden den normalen Preis auf der Preisliste bezahlen.

Die Direktion behält sich das Recht vor, jederzeit die Personen, die gegen die Regeln verstoßen, von ihrem Campingplatz zu verweisen und die Namen der Polizei zu melden.

Die Schränke des Campingplatzes sind um 23.00 Uhr geschlossen und um 07.00 Uhr morgens wieder geöffnet.

BITTE ACHTEN SIE:

Die rote Flagge bedeutet Gefahr, so dass in diesem Fall, wie von der Hafenbehörde gefordert, Gäste nicht ins Meer gelangen können.

Hunde-Verordnung

Die Direktion wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und lädt Sie ein, den folgenden Ordnung und die Preisliste zu beachten, da der Eintritt in den Campingplatz die vollständige Annahme und Einhaltung ohne Einschränkung darstellt. Die Direktion behält sich das Recht vor, diejenigen, die auch nur einen Punkt dieser Vorschriften nicht einhalten, unverzüglich vom Campingplatz zu entfernen.

1- Es ist obligatorisch, bei der Buchung und bei der Ankunft auf dem Campingplatz das Vorhandensein von Haustieren zu melden, die mit den Gesundheitsvorschriften übereinstimmen müssen, die durch die beigefügten Unterlagen belegt sind.

2- Haustiere sind nur auf den Stellplätzen und Wohneinheiten des jeweiligen Bereichs erlaubt. Es sind maximal 4 Hunde pro Feld und 2 Hunde pro Einheit erlaubt. Die Direktion behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die oben genannten Regeln anzuwenden oder nicht.

3- Hunde mit ihren Besitzern können alle Gemeinschaftsbereiche ( Hauptallee, Restaurant und Bar) besuchen.

4- Hunde sin erlaub in der Kinderbereich und in den Toiletten Anlage.

5- Hunde dürfen nur im Bereich „Hundeduschen“ neben dem Camper Service gewaschen werden, der auf der Campingplatz Map angegeben ist.

6- Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Eigentümer, die maximale Einhaltung der Gesundheits- und Hygienevorschriften zu gewährleisten.

7- Während des Aufenthaltes müssen die Hunde immer für ihre Bedürfnisse begleitet werden, es ist absolut notwendig, sie sofort mit einem speziellen Beutel und den dafür vorgesehenen Behältern zu entfernen.

8- Hunde nicht dürfen, nur in dem abgegrenzten und autorisierten Bereich am Strand mitfahren. Es ist verboten, die Tiere im Wasser an den Strand zu bringen, außer in Anwesenheit von speziell eingerichteten und genehmigten Badegebieten. Das Verbot gilt nicht für Hunde, die regelmäßig im Rettungsdienst von Badenden und für Begleitpersonen von Blinden oder für Kleintiere aus der Haustiertherapie aufgrund eines ärztlichen Attests verwendet werden.

9- Es ist nicht erlaubt, Hunde unbeaufsichtigt auf dem Platz oder in den Unterkünften zu lassen.

10- Hunde müssen immer an der Leine gehalten werden, mit einer maximalen Länge von 1,5 m und es ist immer vorgeschrieben, einen Maulkorb von passender Größe zu haben, von bei Bedarf oder auf Antrag der zuständigen Behörden zu verwenden.

11- Hunde dürfen andere Gäste nicht stören und nicht in ihre Stellplätze oder Unterkunftseinheiten eindringen.

12- Jegliche Schäden, die durch Hunde an Dritten und an den Einrichtungen des Campingplatzes verursacht werden, gehen zu Lasten des Eigentümers.

13- Jeder Missbrauch von Hunden wird den zuständigen Behörden gemeldet.

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